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Bundesweites Netzwerk zertifizierter Immobiliengutachter

Der richtige Gutachter für Ihren Anlass.

Erbschaft, Scheidung, Finanzamt, Verkauf oder Gericht — jeder Anlass verlangt eine andere Gutachtenart und eine andere Qualifikation. Sie beschreiben Ihre Situation, wir vermitteln den passenden Sachverständigen in Ihrer Region. Unabhängig, ohne Maklerinteresse.

13
Gutachtenarten
vom Kurzgutachten bis gerichtsfest
77
Städte
mit eigener Gutachter-Seite
§ 194
BauGB
Verkehrswert nach ImmoWertV
24 h
Rückmeldung
auf Ihre Anfrage

Qualifikation passend zum Anlass

Für Finanzamt und Gericht vermitteln wir öffentlich bestellte und vereidigte oder zertifizierte Sachverständige. Für eine Verkaufsentscheidung reicht oft ein Kurzgutachten — wir sagen Ihnen ehrlich, was Sie brauchen.

Gutachter aus Ihrer Region

Wertermittlung ist Lokalwissen: Bodenrichtwerte, Lagequalität und Marktdaten unterscheiden sich straßenweise. Wir vermitteln jemanden, der Ihren Markt tatsächlich kennt und zum Ortstermin kommt.

Unabhängig, ohne Verkaufsinteresse

Ein Gutachter im Netzwerk verdient am Gutachten, nicht an der Provision aus dem Verkauf. Deshalb ist die Zahl belastbar — auch dann, wenn sie niedriger ausfällt als erhofft.

So funktioniert das Netzwerk

Ein Anlass, eine Gutachtenart, ein passender Sachverständiger.

Sie schildern Anlass, Objektart und Region. Wir ordnen daraus die richtige Gutachtenart zu und wählen einen Sachverständigen mit der dafür nötigen Qualifikation und Ortskenntnis aus. Sie erhalten ein Festpreisangebot, bevor irgendetwas beauftragt wird — die Anfrage bleibt kostenlos und unverbindlich.

Anfragen mit Rückmeldung binnen 24 h100%
Vermittlung mit Festpreisangebot vorab100%
Gutachtenarten

Für jeden Anlass das passende Gutachten.

Vom Kurzgutachten für die Verkaufsentscheidung bis zum gerichtsfesten Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB — die Gutachtenart entscheidet über Aufwand, Kosten und darüber, wer sie anerkennt.

Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)

Das vollständige Wertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV. Ortstermin, Bauakteneinsicht und nachvollziehbare Herleitung über Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren — anerkannt von Finanzamt, Banken und Gerichten.

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Kurzgutachten / WertindikationKurzgutachten

Kurzgutachten / Wertindikation

Die schlanke Variante für Verkaufsentscheidungen und interne Zwecke: Ortstermin, Marktdatenabgleich und eine belastbare Wertspanne auf wenigen Seiten — schneller und günstiger als ein Vollgutachten.

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Gerichtsfestes GutachtenGerichtsgutachten

Gerichtsfestes Gutachten

Gutachten, die einer gerichtlichen Prüfung standhalten — erstellt von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen, mit vollständiger Dokumentation der Wertermittlung und Bereitschaft zur Erläuterung vor Gericht.

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BeleihungswertgutachtenBeleihungswert

Beleihungswertgutachten

Wertermittlung nach BelWertV für Finanzierung und Kreditprüfung. Der nachhaltig erzielbare Wert, den Banken für die Beleihungsgrenze ansetzen — inklusive Sicherheitsabschlägen und langfristiger Ertragsbetrachtung.

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Erbschafts- & NachlassgutachtenErbschaft

Erbschafts- & Nachlassgutachten

Stichtagsbezogene Bewertung zum Todestag für Erbschaftsteuer, Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsansprüche. Ein sauberes Gutachten verhindert überhöhte Steuerbescheide und Streit in der Erbengemeinschaft.

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Scheidungs- & ZugewinngutachtenScheidung

Scheidungs- & Zugewinngutachten

Neutrale Wertermittlung zum Stichtag für den Zugewinnausgleich. Von beiden Seiten akzeptierbar, weil die Herleitung offenliegt — die Grundlage für eine Einigung ohne jahrelangen Streit über den Immobilienwert.

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Unklar, welche Gutachtenart Sie brauchen? Wir ordnen das in 15 Minuten ein. Anfrage stellen

100% Kostenlos

Erst rechnen, dann beauftragen.

Restnutzungsdauer, Kaufpreisaufteilung und eine erste Wertindikation — kostenlose Rechner, Ergebnis als PDF per E-Mail. Sie sehen die Größenordnung, bevor Sie einen Gutachter beauftragen.

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Ohne Registrierung — Ergebnis direkt per E-Mail

Häufige Fragen

Was Eigentümer und Erben am häufigsten fragen.

Kosten, Dauer, Anerkennung durch Finanzamt und Gericht — die Antworten vor der Anfrage.

Was kostet ein Immobiliengutachten?

Das hängt an Gutachtenart und Objekt. Ein Kurzgutachten für eine Eigentumswohnung liegt deutlich unter einem gerichtsfesten Vollgutachten für ein Mehrfamilienhaus, weil Ortstermin, Recherchetiefe und Haftungsumfang unterschiedlich sind. Viele Sachverständige rechnen nach Aufwand oder in Anlehnung an das Honorar früherer HOAI-Sätze. Sie erhalten vor der Beauftragung ein verbindliches Festpreisangebot — die Anfrage selbst ist kostenlos.

Wie schnell bekomme ich einen Gutachter?

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem passenden Sachverständigen aus Ihrer Region zurück. Der Ortstermin findet in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen statt; das fertige Gutachten folgt je nach Umfang typischerweise zwei bis vier Wochen danach.

Akzeptiert das Finanzamt das Gutachten?

Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG verlangt die Finanzverwaltung ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen. Genau darauf achten wir bei der Auswahl: Wenn Ihr Anlass steuerlich oder gerichtlich ist, vermitteln wir ausschließlich entsprechend qualifizierte Gutachter.

Was ist der Unterschied zwischen Makler-Einschätzung und Gutachten?

Eine Maklereinschätzung ist eine Verkaufspreis-Meinung, oft kostenlos und mit einem Interesse am Zustandekommen des Verkaufs verbunden. Ein Gutachten ist eine methodisch hergeleitete Wertermittlung nach ImmoWertV, die der Sachverständige verantwortet und gegenüber Finanzamt, Bank oder Gericht begründen kann. Vor Behörden und Gerichten ist nur Letzteres belastbar.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für den Start reichen Adresse, Objektart und Anlass. Für das Gutachten selbst sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohn-/Nutzflächenberechnung, Baupläne und — bei vermieteten Objekten — die Mietaufstellung üblich. Fehlt etwas, sagt Ihnen der Gutachter, was er beschafft und was Sie beisteuern müssen.

Ist das Gutachten auch vor Gericht verwertbar?

Ein Privatgutachten ist im Prozess ein qualifizierter Parteivortrag und wird von Gerichten regelmäßig gewürdigt — ein vom Gericht bestellter Sachverständiger bleibt davon unberührt. Für streitige Verfahren vermitteln wir gezielt öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die ihr Gutachten auch vor Gericht erläutern.

Bereit für die nächsten Schritte?

Beschreiben Sie Ihren Anlass — wir finden den Gutachter.

Anfrage in zwei Minuten, Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, Festpreisangebot vor der Beauftragung. Kostenlos und unverbindlich.

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