Welches Gutachten brauchen Sie?
Der Anlass entscheidet über die Gutachtenart — und die Gutachtenart über Aufwand, Kosten und darüber, wer sie anerkennt. Hier finden Sie alle Gutachten, die wir vermitteln, sortiert nach Art, Anlass und Spezialfall.
Gutachtenarten
Verkehrswertgutachten (§ 194 BauGB)
Das vollständige Wertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV. Ortstermin, Bauakteneinsicht und nachvollziehbare Herleitung über Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren — anerkannt von Finanzamt, Banken und Gerichten.
Mehr erfahrenKurzgutachten / Wertindikation
Die schlanke Variante für Verkaufsentscheidungen und interne Zwecke: Ortstermin, Marktdatenabgleich und eine belastbare Wertspanne auf wenigen Seiten — schneller und günstiger als ein Vollgutachten.
Mehr erfahrenGerichtsfestes Gutachten
Gutachten, die einer gerichtlichen Prüfung standhalten — erstellt von öffentlich bestellten und vereidigten oder zertifizierten Sachverständigen, mit vollständiger Dokumentation der Wertermittlung und Bereitschaft zur Erläuterung vor Gericht.
Mehr erfahrenBeleihungswertgutachten
Wertermittlung nach BelWertV für Finanzierung und Kreditprüfung. Der nachhaltig erzielbare Wert, den Banken für die Beleihungsgrenze ansetzen — inklusive Sicherheitsabschlägen und langfristiger Ertragsbetrachtung.
Mehr erfahrenAnlässe
Erbschafts- & Nachlassgutachten
Stichtagsbezogene Bewertung zum Todestag für Erbschaftsteuer, Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsansprüche. Ein sauberes Gutachten verhindert überhöhte Steuerbescheide und Streit in der Erbengemeinschaft.
Mehr erfahrenScheidungs- & Zugewinngutachten
Neutrale Wertermittlung zum Stichtag für den Zugewinnausgleich. Von beiden Seiten akzeptierbar, weil die Herleitung offenliegt — die Grundlage für eine Einigung ohne jahrelangen Streit über den Immobilienwert.
Mehr erfahrenSchenkungsgutachten
Bewertung zum Schenkungsstichtag für die Übertragung zu Lebzeiten. Wichtig für Schenkungsteuer, Nießbrauchbewertung und die Anrechnung auf spätere Pflichtteilsansprüche.
Mehr erfahrenGutachten für das Finanzamt (§ 198 BewG)
Der Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG. Wenn die typisierte Bewertung des Finanzamts zu hoch ausfällt, ist ein qualifiziertes Gutachten der einzige zulässige Gegenbeweis.
Mehr erfahrenWertgutachten für den Verkauf
Eine unabhängige Preisbasis vor dem Verkauf — ohne Maklerinteresse am Abschluss. Schafft Sicherheit beim Angebotspreis und ein belastbares Argument in der Preisverhandlung mit Käufern.
Mehr erfahrenMietwertgutachten
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Mieterhöhung, Betriebsprüfung oder die Prüfung des verbilligten Mietverhältnisses unter Angehörigen (§ 21 EStG).
Mehr erfahrenSpezialgutachten
Restnutzungsdauer-Gutachten (AfA)
Der Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG. Verkürzt die Abschreibungsdauer und hebt den jährlichen AfA-Satz — bei Bestandsobjekten oft der größte Steuerhebel überhaupt.
Mehr erfahrenKaufpreisaufteilung Boden / Gebäude
Sachverständige Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar — eine gutachterliche Aufteilung schlägt die pauschale Arbeitshilfe des BMF regelmäßig.
Mehr erfahrenBauschaden- & Mängelgutachten
Feststellung, Dokumentation und Bewertung von Bauschäden und Mängeln — für Gewährleistungsansprüche, Kaufpreisminderung oder die Auseinandersetzung mit Bauträger und Versicherung.
Mehr erfahrenGutachter nach Stadt
Wertermittlung ist Lokalwissen. Wählen Sie Ihre Stadt — dort sehen Sie, welche Gutachtenarten wir vor Ort vermitteln.
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Savas Akaygün
Geschäftsführer
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