Kaufpreisaufteilung in Hannover berechnen — und Ihren Steuervorteil sofort sehen
Teilen Sie Ihren Kaufpreis in Gebäude- und Grundstücksanteil auf und sehen Sie sofort, wie viel Sie über die Gebäude-AfA nach § 7 EStG jährlich abschreiben können — objektbezogen für Immobilien in Hannover.
Kaufpreis wird aufgeteilt in
Ziehen Sie den Regler, um den Gebäudeanteil anzupassen.
2 %
AfA p.a. · × 50 Jahre
0 %
Grundstück · keine AfA
Ihr Vorteil
7.500 €
pro Jahr absetzbar
Gesamt über 20 J.: 150.000 €
Grundstück
125.000 €
steuerlich nicht absetzbar
Ihre Steuerersparnis · 42 % Grenzsteuersatz
3.150 €/ Jahr
31.500 €
nach 10 Jahren
157.500 €
gesamt · 50 J.
+42 €
je +1 % Gebäude
Ein belastbares Gutachten (~1.900 €) amortisiert sich über die gesicherte jährliche Steuerersparnis in ~7 Monaten.
* Beispielrechnung mit linearer AfA (§ 7 EStG). Die tatsächliche Aufteilung variiert je nach Objekt, Lage und Baujahr. Keine Steuerberatung.
Kostenlose Ersteinschätzung
Die BMF-Arbeitshilfe ist typisiert — Ihr Einzelfall verdient mehr.
Ein individuelles Gutachten schafft eine objektbezogene, vor dem Finanzamt und vor Gericht belastbare Grundlage. Unverbindlich · ohne Risiko.
Ungünstige Aufteilung kostet Geld
Ein zu niedriger Gebäudeanteil senkt Ihren jährlichen Steuervorteil — dauerhaft über die gesamte Abschreibungsdauer.
Die BMF-Arbeitshilfe ist typisiert
Das pauschale Verfahren bildet Ihr Objekt nicht immer optimal ab — regelmäßig zum Nachteil des Eigentümers.
Ihr Einzelfall verdient eine Grundlage
Ein individuelles Gutachten ist objektbezogen und vor dem Finanzamt sowie vor Gericht belastbar.
Mehr Gebäudeanteil — mehr Abschreibung, Jahr für Jahr
- Eine günstige Kaufpreisaufteilung erhöht die abschreibungsfähige Gebäudequote und damit Ihren jährlichen Steuervorteil — dauerhaft über die gesamte Abschreibungsdauer.
- Statt pauschaler Werte erhalten Sie eine objektbezogene Grundlage, die Ihre tatsächliche steuerliche Basis nachweisbar verbessert.
- Vor dem Finanzamt und vor Gericht belastbar — durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten.
Häufige Fragen zur Kaufpreisaufteilung
Was ist eine Kaufpreisaufteilung?+
Die Kaufpreisaufteilung teilt den Kaufpreis einer Immobilie in einen Gebäude- und einen Grundstücksanteil auf. Nur der Gebäudeanteil ist über die AfA (Absetzung für Abnutzung) steuerlich abschreibbar — der Grundstücksanteil nicht. Je höher der Gebäudeanteil, desto höher Ihr jährlicher Steuervorteil.
Warum reicht die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums nicht aus?+
Die BMF-Arbeitshilfe ist ein typisiertes, pauschalisiertes Verfahren. Sie bildet individuelle Objekte oft nicht optimal ab und führt regelmäßig zu einem zu niedrigen Gebäudeanteil — also zu einem niedrigeren Steuervorteil. Ein individuelles Gutachten schafft eine objektbezogene, belastbare Grundlage.
Wird ein individuelles Gutachten vom Finanzamt anerkannt?+
Ja. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die typisierte Arbeitshilfe durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten widerlegt werden kann. Ein objektbezogenes Gutachten ist vor dem Finanzamt und vor Gericht belastbar.
Wie hoch ist der Gebäudeanteil typischerweise?+
Das hängt stark von Lage, Bodenrichtwert, Objekttyp und Baujahr ab. In gefragten Lagen mit hohen Bodenrichtwerten ist der Grundstücksanteil größer; in einfacheren Lagen überwiegt der Gebäudeanteil. Übliche Gebäudeanteile liegen zwischen 60 % und 85 %.
Welche AfA-Sätze gelten?+
Für vermietete Wohngebäude gilt nach § 7 EStG in der Regel eine lineare AfA von 2 % pro Jahr (Fertigstellung ab 1925), 2,5 % bei Baujahr vor 1925 und 3 % für neue Wohngebäude (Fertigstellung ab 2023).
Was kostet eine individuelle Kaufpreisaufteilung?+
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Die Kosten eines vollständigen Gutachtens richten sich nach Objekt und Aufwand — sie amortisieren sich in der Regel bereits im ersten Jahr durch den höheren Abschreibungsbetrag.
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